Lieferlandschwellen EU
Eine Lieferung in die EU ist bei vielen Shopsystemen mittlerweile Standard. Den wenigsten Shopbetreibern ist jedoch bewusst, dass hierbei sehr wichtige Steuergesetze und Grenzwertregelungen hinsichtlich Lieferungen an Privatpersonen innerhalb der EU vorliegen. Für jedes EU Land gelten Umsatzgrenzwerte (sog. Lieferlandschwellen) nach § 3c Umsatzsteuergesetz (dt. UStG), ab denen keine Lieferungen an Privatpersonen (nur noch an Firmen mit Angabe der Umsatzsteuer ID. ) im laufenden Geschäftsjahr vom Shopbetreiber erfolgen können, wenn diese erreicht bzw. überschritten sind, sofern der Shopbetreiber im jeweiligen Land nicht umsatzsteuerlich als Unternehmen registriert ist. Beim Überschreiten der Lieferschwelle entsteht bei Lieferungen an Privatpersonen die Umsatzsteuer im jeweiligen EU-Zielland und ist fiskalisch direkt an das betreffende Land abzuführen. Es gibt viele EU- Länder, in denen die Umsatzsteuer deutlich höher als die von Deutschland ist. Die Finanzbehörden können diese Regelung natürlich auch rückwirkend ändern. Eine aktive Umsetzung würde aktuell für viele Shopsysteme das Ende der Geschäftstätigkeit bedeuten, da die Differenzbeträge als Steuernachforderung der Zielländer beträchtlich sein können, wobei die Lieferlandschwellen in vielen Ländern relativ gering sind. Nachbarland Österreich hat im letzten Jahr z.B. den Grenzwert der Lieferlandschwelle fast halbiert auf 35.000 EUR Gesamtjahresumsatz. Viele Shopsysteme sind technisch auch nicht in der Lage, solche komplexen Steuersysteme für EU und Drittländer in der Rechnungslegung zu berücksichtigen oder gar diese gesamte Lieferlandschwellenproblematik zu implementieren. Auch wir haben natürlich diese Lieferschwellen in einigen Ländern frühzeitig im laufenden Geschäftsjahr erreicht und können deshalb in den betreffenden Ländern für das laufende Jahr nicht mehr an Privatpersonen ausliefern. Sie werden im Bestellverlauf nach dem Warenkorb informiert, sofern sich Privatpersonen registriert haben, die Waren Deutschland verlassen und in das Zielgebiet EU (Lieferland) gelangen sollen sowie die Lieferschwelle in dem betreffenden EU Lieferland bereits überschritten ist.
Unser Shopsystem www.eibmarkt.com errechnet vollautomatisch die Umsätze an Privat- und Firmenkunden in alle betreffenden EU Länder mit Umsatz-Lieferschwellen und deaktiviert den weiteren Bestellverlauf, wenn im Registrierungsformular davon auszugehen ist, dass es sich um Privatpersonen handelt, Waren das deutsche Hoheitsgebiet verlassen und die Lieferschwelle erreicht bzw. überschritten ist.
Wir weisen darauf hin, dass als Unternehmer handelnde Personen (USt-ID) von dieser Regelung nicht betroffen sind.
Die maßgebenden Lieferschwellen in den anderen EU-Mitgliedstaaten betragen nach nicht amtlicher Veröffentlichung der EU-Kommission zum 1. 9. 2011:
– Belgien: 35 000 EUR
– Bulgarien: 70 000 BGN
– Dänemark: 280 000 DKK
– Estland: 35 151 EUR
– Finnland: 35 000 EUR
– Frankreich: 100 000 EUR
– Griechenland: 35 000 EUR
– Irland: 35 000 EUR
– Italien: 100 000 EUR
– Lettland: 24 000 LVL
– Litauen: 125 000 LTL
– Luxemburg: 100 000 EUR
– Malta: 35 000 EUR
– Niederlande: 100 000 EUR
– Österreich: 35 000 EUR
– Polen: 160 000 PLN
– Portugal: 35 000 EUR
– Rumänien: 118 000 RON
– Schweden: 320 000 SEK
– Slowakei: 35 000 EUR
– Slowenien: 35 000 EUR
– Spanien: 35 000 EUR
– Tschechien: 1 140 000 CZK
– Ungarn: 8 800 000 HUF
– Vereinigtes Königreich: 70 000 GBP
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